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Inhaltsverzeichnis
Anleitung: 1.1.1 Selbstverpflichtung dokumentieren
Zweck der Aufgabe
Diese Aufgabe ist als Auftakt des gesamten Umsetzungsprozesses zu betrachten. Durch die Selbstverpflichtung hält das Top-Management schriftlich fest, dass das Unternehmen bewusst die Einführung und Umsetzung eines Managementsystems anstrebt. Die Dokumentation dieses Beschlusses soll die Verfügbarkeit der darin zugesicherten Ressourcen für die Einführung und den Betrieb des Managementsystems gewährleisten. Nur so ist ein langfristig erfolgreiches Managementsystem umsetzbar.
Erklärung
Die Selbstverpflichtung ist ein formaler Akt, der den Entschluss der Unternehmensleitung durch eine Willenserklärung sowie Zusicherung der dafür erforderlichen Ressourcen untermauert. Sie enthält eine verbale Beschreibung der Intention, die mit dem Managementsystem verfolgt wird. Dazu gehört beispielsweise die grundlegende Ausrichtung des Managementsystems (Umwelt, Energie) und das Ziel der kontinuierlichen Verbesserung. Darüber hinaus erklären die Vertreter des Top-Managements, ihre Verpflichtungen im Rahmen dessen zu erfüllen. Dazu gehören die Beschaffung und/oder Bereitstellung aller technischen sowie finanziellen Mittel. Auch die zeitlichen Ressourcen der Mitarbeiter und die erforderlichen Fachkompetenzen müssen gewährleistet werden. Weitere Verpflichtungen des Top-Managements sind die Ernennung des Managementbeauftragten sowie die Festlegung der (Energie-, Umwelt-) Politik inklusive der strategischen Ziele.
Bedienung der Oberfläche
Die Aufgabe 1.1.1 dient zur Dokumentation der Selbstverpflichtungen.
Durch Anklicken des Knopfs „ändern“ (1) wird ein Texteditor aktiviert. Mit Hilfe dieses Editors kann die Beschreibung der Selbstverpflichtungen neu angelegt oder bearbeitet werden.
Beispiele
Unser Unternehmen entwickelt ein Energiemanagementsystem im Sinne der Norm DIN-ISO 50001. Unser Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung unseres Energieverbrauchs und damit der Energieeffizienz, mit der unsere Produkte hergestellt werden. Durch die Bewertung von Ergebnissen, internen Audits sowie den periodischen Berichterstattungen über den betrieblichen Energieverbrauch soll die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des Ansatzes regelmäßig geprüft und das Managementsystem weiterentwickelt werden. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich die Geschäftsleitung alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Systems Tätigkeiten begonnen haben, in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich zu unterstützen. Wir stellen alle erforderlichen Mittel zur Erfüllung unserer Energieziele und der Durchsetzung der Energiepolitik zur Verfügung. Dies geschieht insbesondere durch Benennung eines Energiemanagers und eines abteilungsübergreifenden Energieteams. Den betreffenden Mitarbeitern wird zur Wahrnehmung ihrer Pflichten für den Betrieb des Managementsystems der nötige Freiraum eingeräumt. Wir verpflichten uns zur ständigen Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Energiemanagementsystems.

