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Anleitung: 1.4.2 Zielrichtungen festlegen
Zweck der Aufgabe
Um die allgemein formulierte Strategie der Umwelt- bzw. Energiepolitik systematisch zu konkretisieren, wird diese zunächst in einzelne strategische Ziele strukturiert. Dazu werden in dieser Aufgabe sogenannte Zielrichtungen betitelt und kurz (mit einem Satz) umschrieben.
Erklärung
Die Zielrichtungen grenzen Themenfelder ab, die mit festgelegten Ergebnissen oder zu erreichenden umwelt- bzw. energiebezogenen Leistungen im Unter-nehmen verbunden sind. Hierbei sind noch keine konkreten Schritte zu benennen. Stattdessen geben die Zielrichtungen jeweils einen Orientierungspunkt vor, der langfristig den groben Handlungsrahmen zur Formulierung von operativen quantifizierbaren Zielen und der Ableitung von Maßnahmen bildet.
Bedienung der Oberfläche
Die Aufgabe 1.4.2 zeigt eine Übersicht über strategische Ziele des Unternehmens im Rahmen des Managementsystems. Durch Anklicken des Knopfs “neue Zielrichtung” können weitere Zielrichtungen hinzufügt werden. Es öffnet sich dann ein neuer Dialog. In dem können die unten beschriebene Daten vom Nutzer festgelegt werden
- Jede Zielrichtung bekommt einen Namen („Name“). Beispielweise „Energieeffizienz steigern“.
- Zweites Eingabefeld („Beschreibung“) dient zur formlosen Beschreibungen des Ziels.
Beispiele
Zielrichtung: 'Energieeffizienz steigern' Beschreibung: Alle Arten von Energieverbrauch sollen reduziert werden bei gleichbleibender oder mindestens gleicher Produktionsmenge.
Zielrichtung: 'Reduktion Abfallmenge' Beschreibung: Die Menge des anfallenden Abfalls pro produzierter Menge soll minimiert werden (Ausschuss, Verschnitt).


